Ein Arbeitszeugnis hat grundsätzlich erst mal die Aufgabe, Auskunft über Dauer, Inhalt und Verlauf eines Beschäftigungsverhältnisses zu geben. Damit hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine Qualifikationen, Ausbildungen und Kenntnisse gegenüber Dritten nachweisen zu können. Im sogenannten qualifizierten Arbeitszeugnis wird zudem auch die Leistung, das Engagement und das Verhalten beurteilt. Sie haben grundsätzlich das Anrecht auf ein gutes Arbeitszeugnis, sofern Ihre Leistungen entsprechend als gut zu bewerten ist. Bewirbt man sich auf eine neue Stelle, sollte man sich in jeder Hinsicht von der allerbesten Seite zeigen. Schlechte Voraussetzungen also, wenn man vom vorherigen Arbeitgeber ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten hat.

Das dürfen Sie
Grundsätzlich müssen Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis nicht einfach akzeptieren. Es gibt mehrere Möglichkeiten, sie gegen solch ein Zeugnis zu wehren. Falls Sie vorhaben, das Zeugnis anzufechten, sollten Sie jedoch nicht allzu lange warten, um tatsächlich Erfolg zu haben.

Einschätzung vom Fachmann einholen
Lassen Sie das Zeugnis von einem unabhängigen Experten überprüfen. Er analysiert ganz genau die verwendeten Formulierungen, weist Sie auf fehlende oder inkorrekte Informationen hin und gibt bereits jetzt wertvolle Argumente für das notwendigerweise anschließende Gespräch mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber.

Miteinander sprechen hilft
Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem ehemaligen Vorgesetzten und der Personalabteilung. Oftmals liegt ein unbeabsichtigter Fehler vor oder Sie wurden aufgrund fehlender Informationen tatsächlich falsch eingeschätzt und bewertet. Spätestens jetzt sollten Sie alle Fakten zur Hand haben, damit Sie Ihre Änderungswünsche ganz konkret anbringen können. Bitte bedenken Sie, je mehr Sie bereits ausformuliert liefern, desto einfacher ist es für Ihren Arbeitgeber, das Zeugnis anzupassen. Verursachen Sie keinen unnötigen Mehraufwand, bereiten Sie alles gut vor und handeln Sie zielorientiert. Sie möchten lediglich ein besseres Arbeitszeugnis. Polemik und falscher Stolz sind überflüssig, das gilt umso mehr bei einem bereits gekündigten Arbeitsverhältnis.

Schriftlich fixieren
Sollte das Gespräch zu keiner zufriedenstellenden Lösung geführt haben, sollte die nächste Aufforderung zur Korrektur unbedingt schriftlich erfolgen. Teilen Sie Ihre genauen Korrekturwünsche mit und setzen Sie einen Termin, zu dem Sie die neue Version erhalten möchten. Generell gilt, dass Sie alles schriftlich festhalten sollten. Machen Sie sich genaueste Notizen zu den geführten Gesprächen und Kopien vom geführten Schriftverkehr.

Juristische Schritte einleiten
Wenn trotzdem alle vorhergehenden Maßnahmen fruchtlos bleiben, haben Sie nun die Möglichkeit, einen Anwalt für Arbeitsrecht einzubinden. Dieser wird sich mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber in Verbindung setzen und versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Oftmals reicht bereits ein anwaltlicher Brief aus, um den Arbeitgeber zum Einlenken zu bewegen. Der nächste Schritt wäre dann, eine Klage vor dem Arbeitsgericht einzureichen. Vorher sollten Sie mit ihrem Anwalt alle Fakten nochmals besprechen. Er wird Ihnen anhand der Beweiskraft aufzeigen, inwiefern Ihre Klage Erfolg haben könnte.

Man kann durchaus davon auszugehen, dass in den allermeisten Fällen dem Arbeitgeber nicht daran gelegen ist, bewusst böswillig ein schlechtes Zeugnis auszustellen. Mit einer guten und offenen Gesprächskultur sollten sich die Parteien wohl pragmatisch einigen können.