Wenn Schimmel im Wohnraum besteht und dieser trotz regelmäßiger Anwendung der gängigen Maßnahmen:
– regelmäßiges (Stoß-)Lüften
– angepasstes Heizverhalten
– Mobiliar mit Abstand zu den Wänden
und nach Bekämpfung mit Mitteln auf Chlorbasis bestehen bleibt, ist eine Schimmelsanierung oftmals notwendig.
Denn greifen die besagten Maßnahmen nicht, so kann eine schadhafte Dämmung oder ein anderer baugrundsächlicher Mangel an der Schimmelproblematik Schuld sein.
Wer ist wann für die Beauftragung des Gutachtens verantwortlich?
Sind Sie selbst der Eigentümer des betreffenden Objekts, so obliegt es Ihrer eigenen Ermächtigung einen entsprechenden Gutachter einzuschalten.
Sollten Sie Mitglied einer Gemeinschaftsverwaltung (WEG) sein, so obliegt es entsprechend der WEG eine Begutachtung in Auftrag zu geben.
Als Mieter hingegen sind Sie nicht in der Pflicht, ein entsprechendes Gutachten erstellen zu lassen. In diesem Falle ist der Vermieter für die Einleitung einer entsprechendes Sanierung verantwortlich und macht sich strafbar, kommt er dieser Verpflichtung nicht nach.
Warum überhaupt zunächst eine Gutachten?
Damit die Schimmelsanierung entsprechend durch eine Fachfirma durchgeführt werden kann, ist es zunächst notwendig, die genaue Ursache auszumachen.
Ursachen für den, wiederkehrenden, Schimmelbefall können sein:
– veraltete oder beschädigte Dämmung
– Wasserschäden
– feuchte Keller
Je nach vorliegender Ursache müssen dann passende Maßnahmen ergriffen werden.
Beauftragen der Schimmelsanierung
Ist oder sind die Ursache bzw. die Ursachen ausfindig gemacht, kann eine entsprechende Firma beauftragt werden, die eine Sanierung anbietet.
Hierbei sollte besonderes Augenmerk darauf liegen, dass die Firma möglichst auf die Sanierung bei Schimmel spezialisiert ist und entsprechende Sanierungskonzepte anbietet.
Hierbei können je nach Ursache verschiedene Sanierungsmethoden angewandt werden.
Dazu gehören:
– Bautrocknung (besonders nach behobenem Wasserschaden)
– Einbringen von Sperren für Grundwasser
– elektro-physikalische Mauerentfeuchtung
– Ersatz der bestehenden Dämmung
Kosten für Begutachtung und Sanierung eines Schadens bei Schimmel
MIt der Beauftragung eines Gutachters und anschließend einer Firma, die die Sanierung in Angriff nimmt, entstehen zunächst entsprechende Kosten. Dabei wird der Gutachter in vielen Fällen bei gründlicher Prüfung bereits mit mehreren hundert Euro ins Gewicht fallen. Dieser sollte jedoch nicht eingespart werden. Denn wenn Sie eine Firma beauftragen, ohne die tatsächliche Ursache zu kennen, kann dies schnell ins Geld gehen. Im schlimmsten Falle werden Sanierungsarbeiten durchgeführt, die nicht notwendig, dafür aber sehr kostspielig sind.
Die Sanierungsarbeiten selbst sind in ihren Kosten von den notwendigen Maßnahmen abhängig. Doch auch hier sei Ihnen gesagt: Eine Investition in eine Schimmelsanierung birgt mehrere Vorteile und spart auf lange Sicht Kosten.
Was bringt die Schimmelsanierung?
Eine Schimmelsanierung in Wien bewirkt nicht nur, dass Sie sich in Ihren vier Wänden wieder wohlfühlen können und optische Mängel behoben werden.
Mit einer entsprechenden Beseitigung der Ursache bleibt der Schimmel, der für zahlreiche Erkrankungen der Atemwege als Risiko gilt, dauerhaft fern.
Liegt die Ursache in feuchtem Mauerwerk oder einer fehlerhaften Dämmung, können durch Erneuerung zusätzlich Energiekosten eingespart werden. Des weiteren beugt die Sanierung dem Risiko vor, dass sich die Schäden ausbreiten und auf lange Sicht das Mauerwerk stark beschädigen.