Das gilt es bei der Erbschaftssteuer zu beachten

Vielleicht waren auch Sie schon in der Situation: Ein Verwandter ist verstorben und hat einem Vermögen wie Gold oder eine Immobilie hinterlassen. Mit dem geerbten Vermögen kommt allerdings auch mehr Verantwortung in Form der Erbschaftssteuer auf einen zu. Was es zu dem Thema zu beachten gilt, wird im folgenden Blogartikel genauer thematisiert.

Wenn ein Erbfall auftritt, so wird das Finanzamt automatisch über diesen Fall informiert. Das Amt prüft im nächsten Schritt, welche Höhe die Steuerlast beträgt. Um das ausrechnen zu können wir die Höhe des geerbten Vermögens berechnet und um den jeweiligen Freibetrag reduziert. Sie erhalten dann einen Steuerbescheid mit den Informationen, wann die zu zahlende Steuerlast fällig wird. Die Zahlung kann auch aufgeschoben werden, allerdings muss dem Finanzamt hierfür eine ausreichende Begründung genannt werden. In einigen Fällen lohnt es sich auch einen Steuerberater für Erbschaftssteuer zu beauftragen, um Klarheit zu erlangen.

Diese Steuerfreibeträge gibt es bei der Erbschaftssteuer

Es gibt verschiedene Freibeträge, bis zu welchen keine Erbschaftssteuer im Erbfall gezahlt werden muss. Ist der Erbe der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner, so ist das Erbe bis zu einer Höhe von 500.000 Euro steuerfrei. Für Kinder sowie Adoptivkinder gilt der Freibetrag bis zu 400.000 Euro und für Enkel bis zu 200.000 Euro. Wenn die Eltern oder Großeltern erben, so ist das Erbe bis zu 100.000 Euro steuerfrei und für Geschwister und sonstige Erben gilt der Freibetrag von 20.000 Euro.

Erbschaftssteuer: Wer ist erbberechtigt?

Auch wichtig ist es zu wissen, wer im Todesfall einer Person überhaupt berechtigt ist, eventuell vorhandenes Vermögen zu erben. Wenn eine Person stirbt, so greift – sofern vorhanden – das Testament der Person für die Erbvergabe ein. Wenn es kein Testament gibt, so tritt die per Gesetz definierte Erbfolge ein. Im Normalfall erben zunächst die Verwandten ersten Grades der verstorbenen Person, wobei es sich um den Ehepartner sowie die Kinder handelt. Genau 50 Prozent des Vermögens wird an den Ehepartner vererbt, während der Rest unter allen Kindern aufgeteilt wird. Wenn es keine direkten Verwandten ersten Grades gibt, so wird das Vermögen an die Eltern, Geschwister und deren Kinder vererbt. Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, in einem Erbfall das Erbe anzutreten, so brauchen Sie einen Erbschein. Einen solchen Erbschein können Sie beim Nachlassgericht beantragen. Der Schein kostet bis zur Grenze von 10.000 Euro 75 Euro, die eidesstaatliche Versicherung kostet weitere 70 Euro.

Die Höhe der Erbschaftssteuer

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, so wird bei nahen Verwandten auf das Erbe zum Beispiel eine Steuer von sieben Prozent fällig, während entfernte Verwandte bereits 15 Prozent zahlen müssen. Nicht-Verwandte Personen zahlen sogar 30 Prozent Steuer auf ihr Erbe. Als Erbe sind Sie weiterhin verpflichtet für die Kosten der Beerdigung der verstorbenen Person aufzukommen. Die Organisation der Beerdigung muss jedoch nicht vom Erben selbst ausgeführt werden.

Erbschaftssteuer bei Immobilien

Erben Sie von Ihren Verwandten eine Immobilie, so gibt es ein besonderes Verfahren, um die Erbschaftssteuer für diese zu berechnen. Zunächst wird mittels einen Wertermittlungsverfahren der Wert der Immobilie ermittelt. Dieses kann durch das Finanzamt passieren. Außerdem kann die Wertermittlung auch zu Lebzeiten passieren, um Freibeträge und Schenkungssteuer zu Lebzeiten zu berücksichtigen. Der zu versteuernde Betrag wird dann mit der jeweiligen Steuerklasse versteuert.