Detektive kennt nahezu jeder, in unserer Fantasie bildet sich schnell das Bild eines Mannes im Trenchcoat, der sich bei Nacht und Nabel an zwielichtigen Orten der Beschattung ebenso zwielichtiger Personen widmet. Doch im realen Leben gestaltet sich die Arbeit eines Detektives ein wenig anders. Wann und wie die Arbeit dieser Berufsgruppe in Anspruch genommen werden sollte und weshalb Detektive auch Aufträge ablehnen können, das wird im Folgenden geklärt.

Was ist ein berechtigtes Interesse?

Detektive werden dann tätig, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Doch was bedeutet das überhaupt? Ein Detektiv vom Detektiv Zentrum benötigt einen gerechtfertigten Grund um Ermittlungen einleiten zu können, dieser darf zum Beispiel nicht aus niederen Beweggründen erfolgen. Widmet man sich dem klassischen Beispiel der Untreue in der Partnerschaft so kann man hier klar gerechtfertigte und ungerechtfertigte Gründe aufweisen. Gerechtfertigt wäre zum Beispiel die Beauftragung um die Untreue für ein gerichtliches Verfahren feststellen zu lassen, also im Falle einer bestehenden Ehe, um am Ende die Schuldfrage klären zu können, wer maßgeblich Schuld an der Scheidung ist. Außerdem kann die Beweislage vor Gericht notwendig sein um am Ende zu klären wer das Sorgerecht für die Kinder erhält. Auch für finanzielle Klärung kann die Frage der Untreue entscheidend sein, zum Beispiel wenn es um die Frage nach Unterhaltsansprüchen geht. Auch außerhalb einer Ehe können natürlich finanzielle Streitigkeiten am Ende vor Gericht landen und die Ermittlungen eines Detektives so zur Klärung beitragen.

Ein ungerechtfertigter Grund wäre eine reine Beauftragung wegen persönlichem Interesse an der Untreue des Partners. Besteht hier keine Ehe, keine Frage nach möglicher finanzieller Klärung sondern einfach nur die Nachfrage nach einem Beweis für die Untreue, kann und wird ein Ermittler diesen Auftrag ablehnen.
Seriöse Detektive klären im Vorfeld mit dem Auftraggeber ob ein solches berechtigtes Interesse besteht. Sollte dies nicht der Fall sein und ein Detektiv ermittelt trotzdem, kann dieser sich strafbar machen. Dieser verstößt so nämlich gegen die allgemeinen Persönlichkeitsrechte einer Person.

Nachbarschaftsstreit – ist es nötig einen Detektiv zu beauftragen?

Natürlich ist das Motiv der Untreue nur eines von vielen möglichen Beispielen. Heutzutage können Sie aus vielen weiteren Gründen einen Detektiv beauftragen. Ein weiterer naheliegender Grund sind Nachbarschaftsstreitigkeiten. Die Auslöser für einen Streit können vielfältig sein, geklaute Tageszeitung, Kratzer am Auto, entwendete Post oder vergiftete Pflanzen. Der Schaden ist vorhanden aber die Beweise nicht. In diesem Falle kann ein Detektiv Beweise sammeln, diese sind dann auch rechtskräftigt und können vor Gericht als Beweismittel eingesetzt werden. Der häufigste Grund für Nachbarschaftsstreitigkeiten ist Lärmbelästigung. Anfänglich wird hier natürlich zu einem klärenden Gespräch geraten, denn oft weiß der Nachbar gar nicht, dass er so viel Lärm verursacht. Sollte dies aber schon geschehen sein und der Lärm mutwillig und immer wieder entstehen, so kann man sich an eine Detektei wenden. Hier wird am Anfang in einem Beratungsgespräch auch erst die Rechtslage geklärt und geschaut ob eine Detektiv von Nöten ist und wie dieser eingesetzt werden kann. Denn im Falle der Lärmbelästigung ist es schwierig Beweismittel zu sammeln, die vor Gericht zulässig sein. Eine Beratung durch eine seriöse Detektei kann aber nicht schaden.

Vermisste Personen durch einen Detektiv suchen lassen

In erster Linie sollte man der Personensuche beachten, dass eine kürzlich und plötzlich vermisste Person in jedem Fall der Polizei gemeldet werden sollte. Das Gerücht, dass eine Person 24 Stunden im Vorfeld verschwunden sein muss, gibt es nicht und ist nicht zulässig. Ein Detektiv kann hier unterstützend zur polizeilichen Suche hinzugezogen werden und von einer Privatperson engagiert werden. Der Detektiv wird sich hier dann über die vermisste Person informieren, Daten und Gewohnheiten der Person sammeln und eine Suche starten.
Doch auch aus harmlosen Gründen können Personen gesucht werden. Sie möchte eine alte Schulfreundin wieder finden? Haben vielleicht ein lange verschollenes Familienmitglied im Ausland. Ein Detektiv ist auch in der Lage eine Suche nur mit dem Vornamen vorzunehmen. Auch hier kann man sich im Vorfeld einen Beratungstermin geben lassen und dann entscheiden wie der Detektiv zum Einsatz kommen soll.

Dies sind nur einige Beispiele, bei denen ein Detektiv zum Einsatz kommen kann. So gibt es noch viele weitere Fälle wie Stalking, Sorgerechtsstreitigkeiten, Wirtschaftskriminalität oder die klassische Beschattung einer Person. Es gibt vielzählige Einsatzgebiete für Privatdetektive. Sollte noch Unsicherheit bestehen, ob ein Privatdetektiv überhaupt notwendig ist, kann man sich im Vorfeld bei einer Detektei informieren und auch Beratungstermine vereinbaren. Denn das oben genannte berechtigte Interesse sollte im Fall einer Ermittlung vorhanden sein und für eine Privatperson ist dies vielleicht im ersten Moment nicht ersichtlich. Ein solches Beratungsgespräch ist also in jedem Falle empfehlenswert.